Baugenehmigungen bei der Gartengestaltung
Bei einer Terrassen- und Gartenplanung gibt es im Vorfeld viele Dinge zu beachten. Diese beziehen sich jedoch nicht nur auf die richtige Ausrichtung der Terrasse und des Gartens und der eigentlichen Stilrichtung, sondern auch auf Vorschriften. Denn hierzulande kommt es häufig auch vor, dass bestimmte Bauprojekte im Garten erst von der Behörde genehmigt werden müssen. Ob eine Genehmigung am Ende gebraucht wird, hängt am Ende auch von der Größe und des Volumen des Garten- und Terrassenbaus ab. Deshalb sollte bei der Planung einer Terrasse oder eines Gartens auch die Baubehörde mit ins Boot geholt werden, die darüber genau Auskunft geben kann.
Baugenehmigung für Pergola?
Ein Laubengang, die sogenannte Pergola kann jeden Garten optisch zur Geltung bringen und gehört für den einen oder anderen zu einer extravaganten Gartengestaltung dazu. Ob man jedoch im eigenen Garten eine solche Pergola anlegen darf, ist meist Entscheidungssache der jeweiligen Kommune. Ganz besonders dann, wenn es um die Größe einer solchen Pergola geht, kann es sein, dass dafür eine Genehmigung gebraucht wird. . Dies wird aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Hier sollte man aber wissen, dass je größer man diesen Laubengang anlegen möchte, desto wahrscheinlicher ist es auch, dass man vor dem Bau einen Antrag auf Genehmigung beim Bauamt stellen muss. Wer für seine Pergola generell keine Genehmigung beantragen möchte, sollte darauf achten, dass sie innerhalb der Grundstücksgrenze und ohne Dach gebaut wird. Dabei muss die Konstruktion darüber hinaus so beschaffen sein, dass die Nachbarn nicht durch den Schafften des Laubengangs gestört werden. Außerdem darf auch die Sicht zur Ausfahrt des Grundstücks nicht behindert werden. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, der sollte vor dem Bau einfach mit den Bauplänen zum nächsten Bauamt gehen.
Die Gartenhaus Genehmigung
Auch für das Gartenhaus kann es manchmal vorkommen, dass man dafür eine Genehmigung braucht. Hier spielen vor allem das Bundesland, die Grundstücksbeschaffenheit und die Größe des Gartenhauses eine große Rolle. Wer sein Gartenhaus ohne Genehmigung bauen möchte, der sollte in Bezug auf die Größe Vorschriften im jeweiligen Bundesland prüfen. Darüber hinaus kommt es auch auf den Standort an. Wer sein Gartenhaus z. B. an die Grundstücksgrenze bauen möchte, sollte beachten, dass die Höhe ohne Geheimgang 3 Meter nicht überschreiten darf. Darüber hinaus dürfen kein Extra-Aufenthaltsraum und keine Feuerstelle vorhanden sein. Bevor man aber mit diesem Bau anfängt, sollte man einerseits die unmittelbaren Nachbarn davon in Kenntnis setzen und zum anderen sollte man einmal bei der Stadt nachfragen, ob es für das Grundstück einen Bebauungsplan gibt. Denn darin sind auch Nebenanlagen geregelt. Wer sein Gartenhaus lieber in einer Gartenhauskoloinnie bauen möchte, der sollte sich mit dem Thema „Kleingarten und Gartenlaube“ auskennen.
Baugenehmigung für Terrassen
Man mag es zwar kaum glauben, aber auch für die Terrasse gibt es gewisse Vorschriften, ab wann man dafür eine Baugenehmigung braucht. Hier kann gesagt werden, dass jede Terrasse je nach Höhe eine Baugenehmigung benötgt . Überschreitet die Terrasse eine gewisse Höhe , muss man vor dem Bau zum Bauamt und dort einen Antrag auf eine Baugenehmigung stellen. Wird auf der Terrasse darüber hinaus ein Vordach gebaut, ist dieses je nach Spannweite und Maximalfläche ggf. Genehmigungs frei. Befindet sich am Haus ein Sonnenschutzdach, welches fixiert oder einziehbar ist, benötigt man dafür keine Genehmigung, wenn die maximal Spannweite nicht überstiegen wird. Natürlich ist der Artikel keine Rechtsberatung, somit sind alle Angaben ohne Gewähr.