Hier finden Sie die aktuellen Pressemitteilungen der Kleingartenkolonie Württemberg

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Pressemitteilung vom 09. September 2009

Initiative ‚Gärten Retten!’ erhält die Auszeichnung „Grüner Zweig“  

Bürgerliches Engagement für den Erhalt der Kolonie Württemberg gewürdigt  

Berlin, 09. September 2009

Die Initiative Gärten retten! der Kolonie Württemberg hat den Umweltpreis der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, den „Grünen Zweig“, für ihr bürgerschaftliches Engagement für den Umwelt- und Naturschutz im Bezirk erhalten. Die Bezirksstadträtin für Soziales und Gesundheit, Umwelt und Verkehr Martina Schmiedhofer überreichte den Sprechern der Initiative, Paul Lichtenthäler und Michael Plassmann, einen Scheck über 500 Euro und eine Urkunde.


Die Mitglieder der Initiative Gärten retten! setzen sich seit 2005 aktiv für den Erhalt der Kleingärten an der Württembergischen Straße ein. Das Gelände, eine der letzten grünen Oasen in Ku´dammnähe, war im Frühjahr 2007 vom Liegenschaftsfonds an einen sogenannten Investor verkauft worden. Bedingt durch die Finanzkrise will dieser das Grundstück nun nicht mehr bebauen, sondern verkaufen. In verschiedenen Verfahren vor dem Amtsgericht Charlottenburg bekamen die Gärtner Recht und leisteten bisher erfolgreich Widerstand gegen die Kündigung. Zugleich klagen sie im Rahmen einer Normenkontrollklage gegen den umstrittenen Bebauungsplan.

Der „Grüne Zweig“ wird von den Grünen für besonderes ehrenamtliches Engagement im Naturschutzbereich verliehen und ist mit 500 Euro dotiert. „Der Widerstand der Initiative, nicht alle Entscheidungen so hinzunehmen, sondern überprüfen zu lassen und sich für innerstädtisches Grün einzusetzen, hat uns überzeugt“, so Jurymitglied Lisa Paus, Bundestagskandidatin im Bezirk.

In ihrer Laudatio hob die bau- und grünflächenpolitische Sprecherin und Kleingartenbeauftragte der Fraktion, Sibylle Centgraf, den Mut der Bürgerinitiative hervor:„Dass Sie nicht aufgegeben haben, dass Sie über den eigenen Gartenzaun gucken, dass Sie Zeit und Geld aufwenden für Ideen, die auch in der Grünen Partei geteilt werden. Sie erhalten diese Auszeichnung für Ihre stetige Ausdauer, die Sie wie erfahrene Gärtner beweisen – sich auch von mageren Ernten nicht von der Aussaat abhalten zu lassen“.



Paul Lichtenthäler und Michael Plassmann von der Initiative Gärten retten! dankten der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und betonten: „ Die mit der Auszeichnung verbundene Prämie von 500 Euro können wir für unseren weiteren Kampf um den Erhalt von Stadtgrün für Familien gut gebrauchen. Vor allem jedoch freuen wir uns über diese Würdigung unseres seit Jahren andauernden ehrenamtlichen Engagements. Wir hoffen, dass die Auszeichnung nun auch eine kritische Neubewertung des Konzepts für diese letzte innerstädtische Oase in der Politik einläutet und hoffen weiter auf ein Umdenken der Politiker aller Parteien auf Bezirks- und Landesebene.“



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Pressemitteilung vom 30. Juli 2009
Bebauungsplan für Kolonie Württemberg „tritt Baurecht mit Füßen“

Kleingärtner und Anwohner reichen Klage gegen Bebauungsplan IX-46-2 beim OVG ein


Berlin, 30. Juli 2009

Anwohner und Gärtner gehen im Kampf um den Erhalt der Kleingärten an der Württembergischen Straße weiter in die Offensive: Nachdem sie im vergangenen Jahr bereits erfolgreich gegen die Kündigungen vorgegangen waren, reichten sie nun beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Klage gegen den Bebauungsplan IX-46-2 ein. Der Bebauungsplan IX-46-2 (Charlottenburg-Wilmersdorf) ist nach der Auffassung des Verwaltungsrechtsexperten, Prof. Dr. Götz Meder, unwirksam,


- weil er entgegen § 1 Abs. 3 BauGB keine vorhandene „planerische Konzeption“ verwirklicht, sondern nur dem Ziel dient, dem Erwerber des Grundstücks, „Capricornus Residence“, eine massive Bebauung des Grundstücks (8 Stockwerke in einem Baukörper von 390 m Länge) zu ermöglichen,

- weil die Rechtsverordnung, durch die der Bebauungsplan festgesetzt worden ist, keine gesetzliche Grundlage hat, die den Anforderungen der Verfassung von Berlin (Art. 64 Abs. 1 S. 2 VvB) entspricht,

- weil das Bezirksamt die nach § 2 Abs. 4 Bau GB zwingend vorgeschriebene Umweltprüfung nicht durchgeführt hat, weil der Plangeber entgegen § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB keine Angaben gemacht hat, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar waren und weil schließlich (entgegen §§ 6 Abs. 5 S. 3, 10 Abs.4 BauGB) die gesetzlich vorgeschriebenen zusammenfassenden Erklärungen zur Umweltsituation nicht abgegeben worden sind,

- weil eine an städtebaulichen Gesichtspunkten ausgerichtete Abwägung nicht stattgefunden hat und der Plangeber nur bemüht gewesen ist, die vertraglich vereinbarten Ansprüche des Käufers, eine möglichst hohe bauliche Ausnutzung, die noch durch einen gesetzwidrigen Vorbescheid gesichert worden ist, zu erfüllen,

- weil der öffentliche Belang „Gestaltung des Ortsbilds“ in der Abwägung nicht berücksichtigt worden ist,

- weil die Mindestanforderungen an einen seitlichen Grenzabstand (§6 Abs. 1 S.1 BauO Bln) unterschritten und damit die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht erfüllt sind,

- weil die gesetzlich zulässige Grundflächenzahl von 0,4 mit 0,8 um das Doppelte und die gesetzlich zulässige Geschossflächenzahl von 1,2 mit 3,44 um mehr als das Dreifache überschritten worden ist,

- weil eine schadlose Ableitung des Oberflächenwassers nicht gewährleistet ist. In die Abwasserleitungen kann das Oberflächenwasser aus Kapazitätsgründen nicht abgeleitet werden. Auf dem Grundstück kann es nicht versickern, weil nach Errichtung des Baukörpers und der unterirdischen Garagenanlage keine Fläche für eine Versickerung vorhanden ist.

Michael Plassmann, Rechtsanwalt und Sprecher der „Initiative Gärten retten!“, sieht dem Ausgang dieses Verfahrens und der beiden anhängigen Rechtsstreite mit dem Liegenschaftsfonds vor dem Landgericht Berlin optimistisch entgegen: „Ich sehe gute Chancen, hier ein Stück Stadtgrün für das Quartier und nachfolgende Generationen zu erhalten. Neben der geplanten Zerstörung von ökologisch bedeutsamen Stadtgrün besteht der Skandal darin, dass sich öffentliche Institutionen wie das Bauamt und der Liegenschaftsfonds ganz offensichtlich nicht mehr dem Gesetz, sondern dem Geschäft verpflichtet fühlen“, beklagt der Anwalt das Selbstverständnis der öffentlichen Hand.
Der Kampf geht also in eine neue Runde – und das Ergebnis dürfte für ganz Berlin Tragweite entwickeln. Nicht nur der anderen durch Bauvorhaben bedrohten Kleingärten wegen, sondern auch, weil sich die Kleingärtner und ihre Nachbarn die Frage stellen, „unter welchen Umständen und für wen Bebauungspläne in Berlin eigentlich entwickelt werden“. Auch hier ist sich Paul Lichtenthäler, Vereinsvorsitzender der Kolonie Württemberg, sicher, dass das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht nicht nur für „Klarheit und Wahrheit“, sondern auch für „Wirbel in der Politik“ sorgen wird.

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Ansprechpartner:
Paul Lichtenthäler: Tel. 88 62 71 03 oder 0171. 52 45 636
Michael Plassmann: Tel. 88 62 97 90 oder 0177. 56 24 639

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